Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß § 19 SPO Bachelor 2014 und § 18 SPO Master 2016 Angewandte Geowissenschaften am KIT
Die Prüfungsordnungen der Studiengänge Bachelor und Master Angewandte Geowissenschaften am KIT sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
- innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden);
- außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden.)
Voraussetzung für die Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen durch Fachprüferinnen und Fachprüfer. Dabei werden die Qualifikationsziele im KIT-Zielmodul und der externen Leistung verglichen und festgestellt, ob diese im Wesentlichen übereinstimmen. Umfang und Tiefe der externen Leistung sollen äquivalent sein.
Ablehnungsgründe (d.h. eine extern erbrachte Leistung wird nicht als gleichwertig eingestuft) für die Fachprüferinnen und Fachprüfer können u.a. sein:
- wenn keine Gleichwertigkeit der Kompetenzen besteht
- wenn die Aktualität nicht mehr gegeben ist
- wenn durch fehlende unterlagen keine Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgen kann
Den Antrag können stellen:
Bewerberinnen und Bewerber auf höhere Fachsemester (Studiengangwechselnde oder Ortswechselnde).
Bitte beachten: Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
Studierende im Studiengang am KIT (Erstsemester, die Studienleistungen aus früheren Studiengängen anerkennen lassen wollen oder Rückkehrende aus internationalem Zeitstudium).
Bitte beachten: Bei Auslandsstudienprogrammen ist es dringend zu empfehlen mit dem jeweils zuständigen KIT-Fachvertreter die Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Bei dieser Gelegenheit werden weitere Anerkennungsdetails festgelegt, z.B. ob eine Note vergeben wird (Standard-Vorgabe) oder nicht. Die getroffene Vereinbarung wird schriftlich festgehalten. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Institut am KIT, z.B. über Mail, zu klären. Bei Erasmus muss im Vorfeld mit dem Erasmus-Koordinator am KIT das Learning Agreement erstellt werden.
Form der Antragstellung:
- Anträge müssen innerhalb vom 1. Semester nach Einschreibung vorliegen.
- Vergleichen Sie Ihre externe Leistung mit der hiesigen, studienplanmäßigen Leistung über das Modulhandbuch.
- Nehmen Sie Kontakt auf mit den zuständigen Fachprüferinnen/Fachprüfern (i.d.R. Modulverantwortliche) und klären Sie, welche Unterlagen für die Anerkennung erforderlich sind.
- Das Antragsformular drucken und ausfüllen:
a) Antragsformular (für Leistungen außerhalb des Erasmus+ -Programms)
b) Antragsformular (für Leistungen im Zuge eines Erasmus+ -Aufenthalts) - Für jede Leistung, für die eine Anerkennung beantragt wird, braucht es einen eigenen Antrag
- Füllen Sie Seite 1 des Formulars vollständig aus und kopieren Sie diese entsprechend der Anzahl der anzuerkennenden Leistungen
- Füllen Sie für jede Leistung, welche Sie anerkannt haben möchten, jeweils Seite 2 des Antrags aus.
- Heften Sie für jede Leistung eine Kopie der ersten Seite und die ausgefüllte Seite 2 der anzuerkennenden Leistung zusammen und legen Sie jedem Antrag alle für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen bei (z.B. Kopie des Zeugnisses, Transcript of Records, Auszüge aus dem Modulhandbuch), auf denen die der Anerkennung zugrunde liegenden Prüfungsleistungen dokumentiert sind. Bei Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, kann eine amtlich beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
- Alle Unterlagen bei der Fachprüferin oder dem Fachprüfer wie vereinbart einreichen. Besteht Gleichwertigkeit im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen (Qualifikationsziele), wird das mit Stempel und Unterschrift durch die Fachprüferin oder dem Fachprüfer bestätigt.
- Die endgültige Anerkennung wird vom Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme der zuständigen Fachprüferin oder dem Fachprüfer vorgenommen. Geben Sie dazu den fertig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Prüfungssekretariat (Frau Lohkamp-Schmitz) ab. Legen Sie eine Kopie der Bestätigung über die erbrachte Leistung bei.
- Sie erhalten vom Prüfungsausschuss per E-Mail Bescheid über den Beschluss.
- Die Leistungen werden i.d.R. einige Wochen später von dem Studiengangservice Bau-Geo-Umwelt oder dem Prüfungssekretariat Angewandte Geowissenschaften eingetragen.
- Überprüfen Sie, ob die Leistungen korrekt eingetragen wurden.
Stand Juli 2019